21.07.2022 | Tipps & Reiseziele

Wildcampen mit Wohnmobil - auf diese Dinge solltet ihr unbedingt achten!

Volle Camping- oder teure Stellplätze. Für Wohnmobil-Urlauber keine Seltenheit. Umso verlockender klingt die Möglichkeit, das Wohnmobil einfach fernab des Trubels abzustellen und die Natur, die Ruhe und den kostenlosen Stellplatz zu genießen. Doch darf ich das überhaupt? Wo ist Wildcampen erlaubt und worauf muss ich dabei achten? Wir klären auf.

Was bedeutet Wildcampen eigentlich?

Wie es der Name schon verrät, spricht man vom Wildcampen, wenn man abseits der ausgewiesenen Campingplätze, also in der Wildnis, übernachtet. Für viele Naturliebhaber ist das Wildcampen eine romantische Vorstellung. Viele, die sich für einen Wohnmobil- bzw. Campingurlaub entscheiden, möchten die Freiheit, Natur und Entschleunigung genießen. Bei so manchem überfüllten Campingplatz wird dieser Vorstellung dann schnell einen Strich durch die Rechnung gemacht, wenn man quasi Schulter an Schulter mit dem lauten Mitcamper wohnt. Umso größer ist die Verlockung, gar keinen Mitcamper zu haben, sondern einzig Wälder, Seen oder Felder und das eine oder andere Wildtier.

Ist Wildcampen in Deutschland erlaubt?

Zu Beginn direkt die schlechte Nachricht: Nein, grundsätzlich ist Wildcampen nicht erlaubt – es ist sogar per Gesetz ausdrücklich verboten. Doch wie genau sieht hier die gesetzliche Lage aus? Dafür müssen wir etwas tiefer in die Rechtsprechung eintauchen. Übrigens: die Gesetze hierzu sind Ländersache. Die Regelungen können also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Grundsätzlich gilt jedoch: Jeder darf die Natur (Wälder, Wiesen und alle freien Landschaften außerhalb von Siedlungen) zum Zweck der Erholung betreten. Privatgrundstücke oder Naturschutzgebiete sind hiervon allerdings explizit ausgeschlossen. Wenn man jedoch einen Wald zur Erholung betreten darf, könnte man das Übernachten doch auch als Erholung zählen, oder? Leider nein. Denn in den meisten Bundesländern ist das Übernachten ausdrücklich verboten.

Wie kann ich trotzdem Wildcampen?

Nach all den ernüchternden Informationen kommt jetzt die gute Nachricht: Ihr könnt mit etwas Glück trotzdem Wildcampen. Wie das geht?

  • Die Erlaubnis von Wald- oder Grundstückseigentümern einholen: Grundsätzlich ist es natürlich absolut verboten, auf einem Privatgrundstück zu übernachten. Klar, ihr hättet sicherlich auch nicht gerne fremde Camper in eurem Garten. Es gibt jedoch Eigentümer, die euch mit etwas Glück das Übernachten auf ihrem Grundstück erlauben. Gerade Land- und Forstwirte erlauben das Wildcampen auf ihren Grundstücken gelegentlich. Unter Umständen müsst ihr den Eigentümern aber eine Gebühr für die Übernachtung bezahlen.
  • Die explizit ausgewiesenen Wildcamping-Spots nutzen: In einigen Gebieten von Deutschland gibt es Wildcamping-Spots, die ihr ganz legal nutzen könnt. Diese sind natürlich rar gesät und gerade in der Hochsaison gut besucht. Wir empfehlen euch deshalb, euch rechtzeitig zu informieren und euch mit den jeweiligen Besitzern oder Touristikverbänden in Verbindung zu setzen. Rechnet auch hier damit, dass das Wildcampen wahrscheinlich nicht kostenlos ist.
  • Einen kleinen Naturcampingplatz abseits der Touristen-Hotspots wählen: Klar, das ist streng genommen natürlich kein Wildcampen. Aber hier seid ihr zumindest rechtlich auf der sicheren Seite. Wer nicht unbedingt die großen und überlaufenen Urlaubsregionen ansteuern möchte, der kann sich nach einem kleinen Campingplatz abseits des Trubels umsehen. Diese bieten zwar oft nicht den Komfort von großen Plätzen, sind aber dafür auch deutlich ruhiger und idyllischer.

Kann ich das Wohnmobil einfach irgendwo abstellen und dort übernachten?

Eine etwas andere Art von Wildcampen ist die Theorie, den Wohnwagen am Straßen- oder Wegrand oder ruhigen Raststätten abzustellen und dort zu übernachten. Wie ist hier die rechtliche Lage? Erst einmal greift die Regel: Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Aber Achtung: Ganz so einfach sieht es in der Praxis nicht aus.

Denn bei einigen Parkplätzen ist es nicht erlaubt, sein Wohnmobil abzustellen. Das wird meist mit einem Schild gekennzeichnet. Achtet also unbedingt darauf, dass euer Wohnmobil auf dem Parkplatz auch zugelassen ist. Auch ein Platz mit dem Hinweisschild “Nur für Pkw” darf nicht von Wohnmobilen genutzt werden.

Und wie sieht es mit dem Parken und Übernachten am Wegrand aus? Das ist in der Regel nur für eine Nacht erlaubt. Dies wird als Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bezeichnet und ist dafür gedacht, dass ihr euch auf langen Strecken erholen könnt, ohne dafür einen ausgeschilderten Stellplatz anfahren zu müssen. Hier müsst ihr aber darauf achten, dass übernachten nicht campen bedeutet. Das Aufstellen von Möbeln außerhalb des Wohnmobils ist beim Parken und Nächtigen am Straßenrand nicht gestattet.

Wer auf Nummer sicher gehen will, dem empfehlen wir, einen Halt am Straßenrand tatsächlich nur zur Erholung zu nutzen und lieber Stell- oder Campingplätze anzufahren, ob große Hotspots oder kleine Geheimtipps. So braucht ihr euch nämlich nicht im Zweifelsfall zu rechtfertigen und könnt euren Campingurlaub entspannt genießen.


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